Gebrauchtwagen AGB
Wir verkaufen in unseren Autohäusern zu den nachfolgenden Bedingungen:
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Allane SE und der Allane Mobility Consulting GmbH für den Verkauf gebrauchter Kraftfahrzeuge und gebrauchter Anhänger im Autohaus an Verbraucher
Stand: Oktober 2025
I. Geltungsbereich, Vertragsparteien
Diese Bedingungen ("Bedingungen") gelten für alle Verträge über den Verkauf gebrauchter Fahrzeuge und gebrauchter Anhänger ("Kaufgegenstand") im Namen und für Rechnung der Allane SE oder der Allane Mobility Consulting GmbH, jeweils Parkring 33, 85748 Garching bei München, +49 89 70 80 84 84, [email protected], (nachfolgend jeweils "Allane" oder "Verkäufer" oder "Wir") an einen Käufer, der Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, d. h. jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, das überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann ("Käufer" oder "Sie"), auf der Grundlage von Kaufverträgen in einem Autohaus der Autohaus 24 GmbH.
II. Kaufvertrag
1. Ein Kaufvertrag wird stets zwischen dem Käufer und der Allane SE oder der Allane Mobility Consulting GmbH, wie im Kaufvertrag angegeben, die jeweils von dem Vermittler, der Autohaus 24 GmbH, vertreten werden, abgeschlossen.
2. Zudem kann der Käufer sich mit Hilfe unseres internen, unverbindlichen Finanzierungsrechners über die Finanzierungsmöglichkeiten des Kaufpreises informieren, die Ihnen unsere Partnerbanken separat zu eigenen Bedingungen anbieten.
III. Datenschutz
Der Kaufvertrag einschließlich der persönlichen Daten des Käufers wird vom Verkäufer unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen elektronisch gespeichert. Die Einzelheiten ergeben sich aus den Datenschutzinformationen für Käufer und den weiteren Datenschutzhinweisen für die Nutzung der Webseite unter dem Link www.autohaus24.de/Datenschutz.
IV. Kundenidentifizierung:
1. Der Verkäufer ist geldwäscherechtlich verpflichtet die für die allgemeinen Sorgfaltspflichten, insbesondere zur Identifizierung des Käufers als Vertragspartner, erforderlichen Maßnahmen durchzuführen und die hierfür erforderlichen Angaben zu erheben sowie Unterlagen und Informationen zusammen zu stellen. In diesem Zusammenhang ist der Verkäufer neben der Erhebung der erforderlichen Angaben verpflichtet, unter anderem die Identität des Käufers, die erforderlichen persönlichen Angaben des Käufers gem. § 11 Abs.4 S.1 GwG und etwaiger Mitschuldner oder Bürgen anhand eines gültigen amtlichen Legitimationsdokumentes, das ein Lichtbild des Inhabers enthält und mit dem die Pass- und Ausweispflicht im Inland erfüllt wird, zu überprüfen. Der Verkäufer ist verpflichtet, eine lesbare Kopie oder einen Scan (Reisepass Frontseite, Personalausweis beidseitig) der vorgelegten Dokumente anzufertigen. In Sonderfällen (EU-Staatsbürger oder Nicht EU-Staatsbürger mit Wohnsitz in Deutschland oder Wohnsitz außerhalb Deutschlands) sind zusätzliche Unterlagen oder Angaben durch den Verkäufer einzuholen. Der Verkäufer hat die vorgenommene Kundenidentifizierung entsprechend zu dokumentieren.
2. Der Verkäufer muss ferner beim Käufer abklären, ob der Käufer für einen wirtschaftlich Berechtigten handelt und soweit dies der Fall ist, diesen nach den gesetzlichen Vorgaben identifizieren (mindestens Vor- und Nachnamen; in Sonderfällen sind weitere Identifizierungsmerkmale wie z.B. Geburtsdatum, Geburtsort und Anschrift des wirtschaftlich Berechtigten zu erheben).
3. Der Käufer ist vollumfänglich zur Mitwirkung verpflichtet und wird dem Verkäufer unverzüglich alle geforderten Unterlagen und Informationen übermitteln.
4. Sofern der Käufer unrichtige oder nicht vollständige Angaben übermittelt, kann der Verkäufer seine geldwäscherechtlichen Sorgfaltspflichten erst dann vollständig abschließen, wenn er alle Informationen korrekt und vollständig vorliegen hat.
5. Sofern der Verkäufer nach Abschluss der Prüfung feststellt, dass der Verkauf an den Käufer gegen gesetzliche und/oder interne Vorschriften verstoßen würde, wird die Annahme des Kaufvertrages verweigert.
6. Falls die Feststellung, dass der Verkauf gegen gesetzliche und/oder interne Verpflichtungen verstoßen würde, ohne Verschulden des Verkäufers, erst nach Wirksamwerden des Kaufvertrages bekannt wird, berechtigt dies den Verkäufer vom Kaufvertrag zurückzutreten.
V. Preise
1. Der Kaufpreis des Kaufgegenstandes versteht sich, soweit nicht anders schriftlich festgelegt in Euro, inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer (z. Zt. 19%), ohne Skonto und sonstige Nachlässe auf den Kaufpreis ab Standort des Kaufgegenstandes.
2. Sofern Lieferung vereinbart ist, gehen anfallende Lieferkosten, Zölle und ähnliche Abgaben zu Lasten des Käufers.
3. Vereinbarte Nebenleistungen und vereinbarungsgemäß für den Käufer verauslagte Kosten gehen, soweit nicht ausdrücklich anders geregelt, zu Lasten des Käufers.
VI. Zahlung und Aufrechnung
1. Der Kaufpreis, die Preise für Nebenleistungen und verauslagte Kosten müssen, spätestens bei Übergabe, bargeldlos durch Vorabüberweisung an den Verkäufer bezahlt worden sein. Alle Zahlungen sind für Allane kostenfrei auf das auf der jeweiligen Rechnung angegebene inländische Bankkonto zu überweisen. Die Zahlung muss Ihre Bestellnummer als Referenz enthalten. Andere Zahlungsweisen bedürfen der Zustimmung der Allane. Die Übersendung der Rechnung erfolgt persönlich durch Übergabe oder per E-Mail.
2. Folgende Zahlungsmöglichkeiten stehen zur Verfügung: Banküberweisung
3. Eine Aufrechnung und die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Käufer wegen bestrittener oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenforderungen sind ausgeschlossen. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Käufer ist jedoch nur in dem Umfang ausgeschlossen, in dem die Gegenforderungen nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
4. Wenn der Kaufgegenstand finanziert werden soll, muss der Käufer dem Verkäufer unverzüglich nach Abschluss des Kaufvertrags einen geeigneten Nachweis über die Vereinbarung mit einem Drittfinanzierer vorlegen. Wenn er bei einem unserer Finanzierungspartner eine Finanzierung beantragt und sein Antrag abgelehnt wird, ist der Käufer berechtigt, den Kaufvertrag zu stornieren; in diesem Fall erstattet der Verkäufer dem Käufer gegebenenfalls bereits geleistete Zahlungen über die gleiche Zahlungsmethode, die für die ursprüngliche Transaktion verwendet wurde.
VII. Lieferzeiten und Lieferverzug
1. Liefertermine und Lieferfristen gelten als unverbindlich vereinbart, es sei denn, es wurde ausdrücklich ein genauer Termin vereinbart. Sechs Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist kann der Käufer den Verkäufer in Textform auffordern, innerhalb einer angemessenen Frist zu liefern ("Nachfrist"). Mit fruchtlosem Ablauf der Frist gerät der Verkäufer in Verzug, es sei denn, der Lieferverzug beruht auf einem Ereignis höherer Gewalt gemäß Ziffer VIII oder dem Verschulden des Käufers, z.B. wegen verspäteter Zahlung.
2. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss zu laufen. Werden nachträglich Vertragsänderungen vereinbart, ist erforderlichenfalls gleichzeitig ein neuer Liefertermin oder eine neue Lieferfrist zu vereinbaren.
3. Sofern nicht anders vereinbart, wird der Kaufgegenstand, abhängig von den verfügbaren Lieferoptionen und der vom Käufer gewählten Lieferart, an dem benannten Lieferort, der im Regelfall ein autohaus24-Standort ist, zur Lieferung bereitgestellt und kann nur dort abgeholt werden.
4. Erfolgt die Lieferung aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, nicht oder verspätet, so hat der Käufer dem Verkäufer den daraus entstehenden Schaden in vollem Umfang zu ersetzen.
VIII. Höhere Gewalt
1. Wenn der Verkäufer an der Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen durch höhere Gewalt wie Mobilmachung, Krieg, Terrorismus, Aufruhr, Naturkatastrophen, Feuer oder sonstige unvorhersehbare und von Allane nicht zu vertretende Umstände, wie z. B. Streik oder rechtmäßige Aussperrung und unverschuldete Betriebs- oder Transportstörungen, Viren- und sonstige Angriffe Dritter auf das EDV-System des Verkäufers gehindert wird, soweit diese trotz Beachtung der üblichen Sorgfalt bei Schutzmaßnahmen eintreten, sowie bei unmittelbaren oder mittelbaren Auswirkungen von Epidemien oder Pandemien, einschließlich damit verbundener behördlicher, gesetzlicher oder sonstiger Maßnahmen, verlängern sich die vereinbarten Termine und Fristen um die Dauer der durch die Umstände bedingte Leistungsstörung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, längstens jedoch um vier Monate. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann vom Verkäufer nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Der Verkäufer wird den Käufer so bald wie möglich über den Beginn und das voraussichtliche Ende derartiger Umstände unterrichten.
2. Dauert die Behinderung vier Monate oder länger, kann jede Partei vom Kaufvertrag zurücktreten.
IX. Übergabe, Gefahrübergang
1. Sofern im Kaufvertrag nicht bereits ein verbindlicher Liefertermin vereinbart wurde, teilt der Verkäufer dem Käufer den möglichen Liefertermin rechtzeitig im Voraus mit. Die Lieferung erfolgt erst nach vollständigem Eingang des vereinbarten Kaufpreises beim Verkäufer.
2. Wird der Kaufgegenstand auf Wunsch des Käufers an einem anderen Ort als dem vereinbarten Lieferort übernommen, trägt der Käufer, sofern nicht vorher in Textform etwas anderes vereinbart wurde, auch die Gefahr bei der Überführung des Kaufgegenstands zu diesem Übergabeort.
3. Der Käufer hat das Recht, innerhalb von acht Tagen nach Zugang einer Bereitstellungsanzeige den Kaufgegenstand am vereinbarten Übergabeort zu prüfen und die Pflicht, innerhalb dieser Frist den Kaufgegenstand anzunehmen.
4. Gerät der Käufer mit der Annahme des Kaufgegenstandes länger als 8 Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige in Verzug, so kann der Verkäufer dem Käufer eine Nachfrist von 8 Tagen setzen. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Verkäufer berechtigt vom Kaufvertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Käufer die Annahme ernsthaft und endgültig verweigert.
5. Verlangt der Verkäufer Schadenersatz wegen der Nichtannahme, so beträgt dieser 10% des vereinbarten Kaufpreises (einschließlich Umsatzsteuer). Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist.
6. Die Gefahr des zufälligen Verlustes und der zufälligen Verschlechterung des Kaufgegenstands geht mit der Übergabe am benannten Lieferort oder bei Annahmeverzug auf den Käufer über.
X. Eigentumsvorbehalt
Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises für den betreffenden Kaufgegenstand (einschließlich Umsatzsteuer und ggf. anfallender Lieferkosten) Eigentum des Verkäufers.
XI. Rechte bei Mängeln
1. Das Fahrzeug entspricht der Produktbeschreibung im Kaufvertrag und jeder ausdrücklich und gesondert vereinbarten Bedingung. Nur Abweichungen hiervon begründen Mängelansprüche.
2. Angaben über Leistungen (z.B. Geschwindigkeiten, CO2-Emmisionen, etc.), Betriebskosten, Öl- und Kraftstoffverbrauch, Maße und Gewichte des Kaufgegenstandes sind keine Garantie, es sei denn, dass eine ausdrückliche schriftliche Garantie gegeben wurde.
3. Bei Mängeln des Kaufgegenstands stehen dem Käufer die gesetzlichen Rechte zu, insbesondere das Recht, Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu verlangen, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Der Käufer muss den Kaufgegenstand auf Anfrage des Verkäufers zur Untersuchung zur Verfügung stellen.
4. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate ab Lieferung. Ansprüche wegen Mängeln, die Allane arglistig verschwiegen hat oder die von einer Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie erfasst werden, bleiben unberührt.
5. Für Schadensersatzansprüche wegen Mängeln gelten die gesetzlichen Regelungen, jedoch modifiziert durch die Regelungen in Ziffer XII.
6. Rechte, die dem Käufer gegen den Hersteller des Fahrzeuges direkt zustehen, bleiben unberührt.
XII. Haftung
1. Der Verkäufer haftet für Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:
2. Die Haftung des Verkäufers für durch einfache Fahrlässigkeit verursachte Schäden ist auf den typischen und vorhersehbaren Schaden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine Verpflichtung, die zur Erreichung des Zwecks des jeweiligen Vertrags erforderlich ist und auf deren Erfüllung ein Vertragspartner regelmäßig vertraut oder vertrauen darf.
3. Im Übrigen ist die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen.
4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für (i) die Haftung des Verkäufers nach dem Produkthaftungsgesetz, (ii) Mängel, für die eine Beschaffenheitsgarantie übernommen wurde (in diesem Fall richtet sich die Haftung nach den Bestimmungen dieser Garantie), (iii) die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, (iv) Vorsatz und (v) grobe Fahrlässigkeit.
5. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für Schadenersatzansprüche des Käufers gegenüber Organen, leitenden Angestellten, Mitarbeitern oder Vertretern des Verkäufers.
6. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend für vergebliche Aufwendungen.
XIII. Alternative Streitbeilegung
Der Verkäufer ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilzunehmen.
XIV. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit dies nicht zur Folge hat, dass dem Käufer der Schutz entzogen wird, der ihm durch diejenigen Bestimmungen gewährt wird, von denen nicht durch Vereinbarung nach dem Recht abgewichen werden kann, das ohne die Rechtswahl aufgrund gesetzlicher Bestimmungen anzuwenden wäre.
2. Der ausschließliche Gerichtsstand ist München, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss aus Deutschland verlegt hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist; im Übrigen gilt bei Ansprüchen des Verkäufers gegen den Käufer der Wohnsitz des Käufers als Gerichtsstand.
XV. Sonstiges
1. Der Kaufvertrag, die Verkaufsbedingungen einschließlich der darin in Bezug genommenen Zusatzbedingungen stellen die gesamte Vereinbarung zwischen dem Verkäufer und dem Käufer in Bezug auf den Kauf des Kaufgegenstands dar, und es bestehen keine Zusicherungen, Absprachen oder Vereinbarungen, die hier nicht enthalten sind.
2. Für den Kaufvertrag gelten ausschließlich die Bestimmungen des Kaufvertrags einschließlich dieser Bedingungen in der zum Zeitpunkt des Kaufvertrags gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen gelten nicht, es sei denn, der Verkäufer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Sollten die Bestimmungen in dem Kaufvertrag und/oder Auftragsbestätigung im Widerspruch zu den Bestimmungen des jeweiligen Kaufvertrags zwischen dem Verkäufer und dem Käufer, einschließlich dieser Bedingungen, stehen, haben die im Kaufvertrag enthaltenen Bestimmungen Vorrang. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer haben Vorrang. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist vorbehaltlich des Gegenbeweises eine schriftliche Vereinbarung oder eine schriftliche Bestätigung durch den Verkäufer maßgebend.
3. Der Verkäufer ist berechtigt, den Kaufvertrag mit allen Rechten und Pflichten auf Dritte zu übertragen. Der Käufer darf den Kaufvertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verkäufers an einen Dritten übertragen.
4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Stand der AGB: 01.10.2025
