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Umweltbonus und Innovationsprämie

Bis zu 9.000 € Förderung für E-Autos

Elektroauto finden

Der Bund hat – bedingt durch die Corona-Pandemie – den Umweltbonus um die Innovationsprämie erhöht. Es handelt sich dabei um eine Förderung für Elektro- und Hybridfahrzeuge. Der Umweltbonus wurde für Elektroautos von 6.000 € auf 9.000 € erhöht, die Förderung für Plug-In-Hybride wurde auf 6.750€ aufgestockt.

Mit einer niedrigen Rate sparen!

Auch bei uns kannst du von der Förderung profitieren. Beim Neuwagen wird Dir der Herstelleranteil sofort auf die Leasingrate angerechnet. Die beträgt bei E-Autos 3.000 Euro, bei Plug-In-Hybriden 2.250 Euro. Die weiteren stattlichen Subventionen, die durch die BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) vergeben werden, kannst Du bei uns als Anzahlung in Höhe der geltenden Förderung bei uns hinterlegen, damit die Rate weiter sinkt. Das sind für Eölektrofahrzeuge 6.000 Euro, für Plug-In-Hybride 4.500 Euro. Diese Anzahlung erhältst Du von der BAFA zurück, sobald Du den Antrag für die Innovationsprämie gestellt hast und dieser von der BAFA freigegeben wurde. Damit erhältst Du die niedrigste Rate auf Dein Elektrofahrzeug!

BMW i3

Höhe der Förderung bei Leasingautos

Die Höhe der Förderung ist von der Laufzeit des Leasingvertrags abhängig und vom Nettolistenpreis abhängig. Dabei wird für Autos unter und über 40.000 Euro Nettolistenpreis unterschieden.

Förderung für E-Autos unter 40.000 Euro Listenpreis:

  • Leasingdauer 6-11 Monate: 1.500 Euro bei Batterieelektro- und Brennstoffzellenfahrzeug, 1.1250€ bei von außen aufladbaren Hybridfahrzeugen
  • Leasingdauer 12-23 Monate: 3.000 Euro bei Batterieelektro- und Brennstoffzellenfahrzeug, 2.250€ bei von außen aufladbaren Hybridfahrzeugen
  • Leasingdauer über 23 Monate: 6.000 Euro bei Batterieelektro- und Brennstoffzellenfahrzeug, 4.500€ bei von außen aufladbaren Hybridfahrzeugen

Förderung für E-Autos über 40.000 Euro Listenpreis:

  • Leasingdauer 6-11 Monate: 1.250 Euro bei Batterieelektro- und Brennstoffzellenfahrzeug, 937,50€ bei von außen aufladbaren Hybridfahrzeugen
  • Leasingdauer 12-23 Monate: 2.500 Euro bei Batterieelektro- und Brennstoffzellenfahrzeug, 2.250€ bei von außen aufladbaren Hybridfahrzeugen
  • Leasingdauer über 23 Monate: 5.000 Euro bei Batterieelektro- und Brennstoffzellenfahrzeug, 3.750€ bei von außen aufladbaren Hybridfahrzeugen

Förderung mit anderen Subventionen kombinieren

Seit 05. November 2020 kann der Umweltbonus mit anderen Förderungen kombiniert werden. Kombinierbare Förderungen sind:

  • den Förderrichtlinien Elektromobilität und Markthochlauf NIP2 des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)
  • sowie dem Sofortprogramm „Saubere Luft“ und dem Flottenaustauschprogramm „Sozial und Mobil“ des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU).
  • Klimaschutzoffensive für den Mittelstand (KfW)
  • Wirtschaftsnahe Elektromobilität - WELMO (Land Berlin)
  • Klimaschutzförderrichtlinie Unternehmen (Land Mecklenburg-Vorpommern)
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Welche Fahrzeuge werden durch die BAFA und die Elektroprämie gefördert?

Die BAFA fördert die Elektro-Fahrzeuge gefördert, die rein über Batterie betrieben werden, sowie Plug-In-Hybride, also Hybride, die von außen aufladbar sind und Brennstoffzellenfahrzeuge ­– als Wasserstoffautos. Die Förderung richtet sich grundsätzlich nach dem Nettolistenpreis und darf 65.000 Euro nicht überschreiten. Zudem unterscheidet sich die Subvention bei Autos unter bzw. über 40.000 Euro Nettolistenpreis.

unter 40.000 Euro Nettolistenpreis

Batterieelektro- oder Brennstoffzellenfahrzeug:

  • Bundesanteil : 6.000 Euro
  • Herstelleranteil: 3.000 Euro
  • Gesamtprämie: 9.000 Euro

Von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge:

  • Bundesanteil: 4.500 Euro
  • Herstelleranteil: 2.250 Euro
  • Gesamtprämie: 6.750 Euro

über 40.000 Euro und unter 65.000 Euro Nettolistenpreis

Batterieelektro- oder Brennstoffzellenfahrzeug:

  • Bundesanteil : 5.000 Euro
  • Herstelleranteil: 2.500 Euro
  • Gesamtprämie: 7.500 Euro

Von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge:

  • Bundesanteil: 3.750 Euro
  • Herstelleranteil: 1.875 Euro
  • Gesamtprämie: 5.625 Euro

Eine detaillierte Liste über förderfähige E-Autos findest Du hier.

Wie sind die Voraussetzungen für die Förderung?

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Du die staatlich Förderung in Anspruch nehmen kannst:

  • Das gewünschte Elektroauto muss auf der Liste der BAFA für förderfähige Fahrzeuge aufgelistet sein
  • Erstzulassung darf maximal 1 Jahr bei Antragstellung zurück liegen
  • Das E-Auto darf einen Listenpreis von 65.000 Euro nicht überschreiten
  • Bei Neuwagen muss der Zeitpunkt der erstmaligen Zulassung im Zeitraum vom 3. Juli 2020 bis 31. Dezember 2025 liegen
  • Jungen gebrauchten E-Autos, mit Erstzulassung nach dem 4. November 2019 und Zweitzulassung zwischen dem 3. Juni 2020 und dem 31. Dezember 2021 – hier gilt der Bonus rückwirkend
  • Das Elektroauto muss im Inland für mindestens 6 Monate auf den Antragsteller als Erstzulassung zugelassen worden sein
DS 3 Crossback Gebrauchtwagen