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Der Leasingvertrag: Was ist zu beachten?

September 2016, © autohaus24

Ein Leasingvertrag ist eine Art Nutzungsüberlassungsvertrag zwischen Leasinggeber und Leasingnehmer. Bei einem Leasingvertag für ein Auto wird das Neufahrzeug vom Leasinggeber beschafft und finanziert und entsprechend vom Leasingnehmer gemietet. Eine spätere Übernahme ist zwar durchaus möglich, allerdings schaffen die monatlichen Leasingbeträge erst einmal keinen Besitz, wie eine herkömmliche Finanzierung. Leasing gilt als eine lukrative Finanzierungsalternative. Lesen Sie hier was Sie vor Abschluss eines Leasingvertrages beachten sollten, wie ein Leasingvertrag beim Auto funktioniert, wie ein Leasingvertrag aufgebaut ist und in welchen Fällen ein Leasingvertrag abgeschlossen oder abgelehnt werden kann. Außerdem soll geklärt werden, was bei Ende des Leasingvertrags passiert und was man nach Ablauf dessen tun muss.

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Die Dienstleistung hinter einem Leasingvertrag

Nach amerikanischem Vorbild wurde der Leasingvertrag Anfang der sechziger Jahre in die deutsche Vertragslandschaft integriert. Eine gesetzliche Normierung hat indes nicht explizit stattgefunden. Stattdessen handelt es sich bei einem Leasingvertrag um eine Dienstleistungsform. Kennzeichnung ist die zeitweilige Überlassung von Sachgütern gegen ein zuvor vereinbartes Entgelt. Dementsprechend wird dem Leasingnehmer durch die monatliche Rate ein Gebrauchsrecht am Sachgegenstand eingeräumt. Vor allem in der Automobilbranche wird diese Vertragsform gerne gewählt.


Welche Vorteile bietet ein Leasingvertrag?

Das Finanzierungsleasing hat in den letzten Jahren einen wichtigen Platz in der privatrechtlichen Vertragswelt eingenommen. Der besondere Zweck des Leasingvertrages liegt darin, das Investitionsbedürfnis des Leasingnehmers unter Schonung des Eigenkapitals zu befriedigen. Dem gegenüber beschränkt sich der Leasinggeber, der das Leasing-Objekt beim Hersteller oder Händler erworben hat, auf die Finanzierung. Der Leasingrechner stellt übersichtlich ganz unterschiedliche Modelle dar. Individuelle Vorstellungen werden mithin zum Vertragsbestandteil. Derweil muss der geschätzte PKW nicht mit belastenden Kaufsummen erworben werden. Ein weiterer Vorteil besteht in der flexiblen Vertragsgestaltung. Nach Ablauf der Leasingfrist muss der Leasingnehmer dem Leasinggeber die Sache zurückgeben. Dementsprechend wird der Leasingnehmer von der Zahlungsverpflichtung befreit, so dass er sich über den Leasingrechner ein neues Modell zu den offerierten Konditionen auswählen kann. Der Prozess ist durchdacht und in seiner Bedienung geradezu kinderleicht. Selbst die gewünschten Ausstattungsmerkmale werden bei der Berechnung der Leasingrate berücksichtigt. Außerdem ist selbstverständlich jederzeit Leasing ohne Anzahlung möglich.

 

Welche Leasingvertragsarten für Autos gibt es?

Allgemein unterscheidet man zwischen zwei Arten von Leasingverträgen: Den Finanzierungs-Leasingvertrag einerseits und den herstellerabhängigen und mietvertragsähnlichen Leasingvertrag andererseits. Beim letzteren ist der Leasinggeber nicht nur für die Finanzierung sondern auch für die Leasingnebenkosten, wie Versicherung, Steuern und Wartung/Reparaturen verantwortlich. Das volle Kostenrisiko trägt in diesem Fall der Leasinggeber, weshalb er auch der Eigentümer des Leasingobjektes ist. Als Leasingnehmer muss man einen festgelegten Mietbetrag begleichen. Der Vorteil: Der Leasingvertrag kann kurzfristig durch Kündigung beendet werden. Anders als beim herstellerabhängigen und mietvertragsähnlichen Leasingvertrag ist der Leasingnehmer beim Finanzierungs-Leasingvertrag der Besitzer, der alle Leasingnebenkosten allein begleichen muss. Im juristischen Sinn ist jedoch der Leasinggeber der Objekt-Eigentümer, welcher bei Ausbleiben der rechtzeitigen Leasingraten durch Zahlungsunterlassung seitens des Leasingnehmers den Vertrag kündigen und sogar Schadensersatzansprüche geltend machen kann. Der Finanzierungs-Leasingvertrag ist derzeit sehr verbreitet, denn man kann die Leasingvertragsraten je nach Bedarf und finanzielle Voraussetzungen durch verschiedene Vertragsarten seinen unterschiedlichen Vorstellungen anpassen. Es ist so einerseits möglich Neufahrzeuge mit 0% Anzahlung zu leasen oder die Leasingraten anzupassen, indem man die Vertragslaufzeit und Kilometerleistung pro Jahr nicht nur realistisch einschätzt sondern auch eine Anzahlung und/oder Schlusszahlung leistet.

 

Teilamortisationsverträge versus Vollamortisationsverträge

Während Teilamortisationsverträge nicht alle Kosten des Leasinggebers decken, tragen die Leasingzahlungen seitens des Leasingnehmers in Vollamortisationsverträge die komplette Amortisation. Darunter fallen nicht nur die Herstellungs- und Anschaffungskosten und anfallende Zinsen sowie weitere Leasingnebenkosen und den Gewinn des Leasinggebers. Bei Teilamortisationsverträgen ist es dahingehend möglich das Leasingobjekt zu einem kalkulierten Restwert zu übernehmen. Man sollte daher darauf achten, dass in diesen Verträgen ein Andienungsrecht ausdrücklich vermerkt ist. Beim Vollamortisationsvertrag ist ein Kauf des Leasingobjekts nach Vertragsende nicht zu empfehlen. Weiterhin unterscheiden sich die beiden Verträge was die Kündbarkeit angeht – während man den Teilamortisationsvertrag kündigen kann, ist das beim Vollamortisationsvertrag nicht möglich, da dieser über eine Grundvertragsdauer abgeschlossen wird, die unkündbar ist.

 

Wie sieht ein Leasingvertrag aus und wie ist dieser aufgebaut?

Was muss ein Leasingvertrag enthalten und welche Unterlagen braucht man zum Abschluss? Das sind weitere Fragen, die sich jeder potentielle Leasingnehmer zu Beginn stellt. Ein Leasingvertragsabschluss möchte gut geplant sein. Soll es Restwertleasing- oder Kilometerleasing sein? Nach einem Vergleich der verschiedenen Leasingangebote unterschiedlicher Leasinggeber, sollte man verschiedene unverbindliche Angebote einholen. Solltest du dir noch unsicher sein, welches Leasing für dich in Frage kommt, dann informiere dich gern über die Vor- und Nachteile von Kilometer-oder Restwertleasing in unserem Ratgeber. Nachdem du dich für ein Leasingvertragsangebot entschieden hast, kannst du dich an den Leasinggeber wenden, damit dieser eine Bonitäts- und Leasingobjektsprüfung durchführen kann. Hierfür benötigt der Leasinggeber gewisse Unterlagen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit. Nach positiver Prüfung nimmt der Leasinggeber den Vertrag verbindlich an und bestellt das Leasingfahrzeug, welches meist an den Leasingnehmer geliefert wird. Nach Erhalt des Leasingfahrzeugs ist der Leasingnehmer dazu verpflichtet unmittelbar eine schriftliche Übernahmebestätigung an den Leasinggeber zu senden. Hinweis: Die Speditionskosten muss der Leasingnehmer einmalig zusätzlich zahlen. Diese übernimmt nicht der Leasinggeber! Selbstverständlich erhält der Leasinggeber im Zuge dessen den Leasingvertrag inklusive der Rechnungsdetails, wie den Gesamtrechnungsbetrag, Vertragslaufzeit, Vertragsbeginn und -ende sowie weitere Leasingvertragskonditionen zur Vertragskündigung und zum Andienungsrecht bzw. zur Übernahmemöglichkeit nach Ablauf des Leasingvertrags.

 

Der Leasingvertrag nach Ablauf – Verlängern oder Neuvertrag abschließen?

Zum Leasing Vertragsende hat man größtenteils und abhängig vom Leasingvertrag die Möglichkeiten, das Leasingfahrzeug an den Leasinggeber zurückzugeben oder das Fahrzeug im Anschluss zu Übernehmen und vom Andienungsrecht, sofern im Vertrag vermerkt, Gebrauch zu machen. Für was man sich entscheidet, ist abhängig vom Leasingvertrag und den persönlichen Bedürfnissen. Weshalb man besser vorab sich eine Übernahmeoption des Fahrzeugs offenhalten sollte.

 

Leasingvertrag bei Unfall, Totalschaden oder Tod

Bei einem Verkehrsunfall mit Totalschaden endet ein Leasingvertrag nicht automatisch. Der Leasingnehmer ist dazu angehalten den Leasingvertrag außerordentlich zu kündigen. Außerdem ist es empfehlenswert eine Vollkasko-Versicherung abzuschließen, um nicht in eine Kostenfalle zu tappen. Denn der Leasingnehmer ist verpflichtet dem Leasinggeber den durch den Totalschaden hervorgerufenen Minderwert bzw. die Wertminderung zu erstatten. Der Leasinggeber hat auch im Falle eines Totalschadens durch Eigenverschulden seitens des Leasingnehmers die Möglichkeit Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Soweit eine Vollkaskoversicherung für den Leasingvertrag besteht, werden etwaige Kosten von der Vollkaskoversicherung übernommen. Hinweis: Es wird jedoch nur der Wiederbeschaffungswert ersetzt! Hinzu kommt, dass der Leasinggeber gegenüber dem Leasingnehmer einen Anspruch auf eine Vollamortisation haben kann. Das gilt auch, wenn der Totalschaden nicht durch einen selbst sondern durch Dritte verursacht wurde. Bedeutet: Der Leasinggeber hat nicht nur Anspruch auf Ersatz des eingetretenen Fahrzeugschadens, sondern auch auf noch ausstehende Leasingraten für die übrige Restlaufzeit des Leasingvertrages. Die ausstehenden Leasingraten werden jedoch im Falle eines Totalschadens nicht von der Vollkaskoversicherung gedeckt, weshalb der Leasingnehmer im Zweifelsfall diese selbst tragen muss, sofern dieser keine vorsorgliche GAP-Versicherung bzw. Leasingratenausfallversicherung oder eine Kündigungsschadenversicherung abgeschlossen hat, welche die offenen Raten übernimmt.

Aufgrund dessen sollte der Leasingvertrag ausdrücklich regeln, welche Rechte aber auch welche Pflichten Leasinggeber wie auch Leasingnehmer haben. Hinweis: Der Leasingvertrag sollte die Frage beantworten, was im Falle eines Unfalls, Totalschaden oder bei Tod des Leasingnehmers passiert und ob bzw. zu welchen Kündigungsbedingungen die Auflösung des Leasingvertrages bei Tod des Leasingnehmers durch die Hinterbliebenen bzw. Erben möglich ist. Dazu gehören auch Regelungen, wie die Rückgabe des Leasingfahrzeuges abläuft, wer die Fahrzeugbegutachtung übernimmt, etc. Hier ist zu empfehlen auf unabhängige Kfz-Sachverständige zu bestehen.

Sollte dir noch etwas unklar sein, dann scheue dich nicht, dich von uns unverbindlich und kompetent beraten zu lassen. Autohaus24 bietet eine transparente persönliche Beratung per Telefon 0381 - 80 70 56 84 (zum Ortstarif aus dem deutschen Festnetz) oder per E-Mail. Auf Wunsch rufen wir Sie selbstverständlich gern zurück.

Weitere Informationen um das Thema Leasing findest du in unserem Leasing Ratgeber.