Stichwortverzeichnis – Wichtige Begriffe zum Leasing
Leasing
Ein Leasing im Autobereich meint eine Ratenzahlung, die für die Nutzung des Fahrzeugs und zum Teil für den Wertverfall gezahlt wird. Beim Leasing geht das Auto nicht in den Besitz des Halters über. Der Eigentümer bleibt der Leasinggeber.
Autofinanzierung
Klassische Methode für den Erwerb eines Neu- oder Gebrauchtwagen. Monatliche Raten addieren sich mit der Anzahlung und der Schlussrate zur Gesamttilgungssumme.
Barkauf
Ein Auto kostet einen bestimmten Betrag, auf den Käufer und Verkäufer sich vertraglich einigen. Die Summe wird mit einem Mal fällig. Bis zum Erhalt dieser verbleibt das Auto im Besitz des Verkäufers.
Neuwagen
Fabrikneues Auto mit einer Laufleistung von weniger als ca. 20 Kilometern (Werkstest) ohne eingetragenen Vorbesitzer mit einem Zeitwert nahe des Bruttolistenpreises. Kann bei Bestellung je nach Geschmack individuell konfiguriert werden – Leasingwagen sind teilweise hiervon ausgenommen. Schwer verkäufliche Sonderausstattungen oder ungewöhnliche Farben bekommen je nach Anbieter keine Leasingfreigabe.
Jahreswagen
Junger Gebrauchter mit wenigen (1-2) eingetragenen Vorbesitzern. Meist weisen diese Autos kaum Gebrauchsspuren auf, haben keinen Wartungsstau und sind trotzdem erheblich günstiger im Beschaffungswert als ein vergleichbarer Neuwagen. Häufig sind Jahreswagen Vorführer der Händler, Werkswagen und/oder Autos von Werksmitarbeitern oder deren Angehörigen. Bei einer Leasingübernahme erhält man in den meisten Fällen einen Jahreswagen.
Gebrauchtwagen
Wenn Autos aus dem Leasingverhältnis zurück zum Leasinggeber gehen, gelangen sie auf den Gebrauchtwagenmarkt. Entweder werden sie vom ehemaligen Leasingnehmer anschlussfinanziert oder vom Händler zum offenen Verkauf angeboten. Der Preis für den Gebrauchtwagen orientiert sich am Markt, nicht am ehemaligen Bruttolistenpreis.
Leasing-Vertragslaufzeit
Die Vertragslaufzeit legt fest, wie viele Monatsraten an den Leasinggeber überwiesen werden müssen. Innerhalb dieser Laufzeit darf die Kilometergrenze nur unter erschwerten Bedingungen (Zusatzkilometer) überschritten werden.
Kilometergrenze und Zusatzkilometer
Innerhalb der Vertragsdauer darf die vorher festgelegte Fahrleistung des Autos nicht überschritten werden. Jeder zusätzlich gefahrene Kilometer wird abgerechnet. Hintergrund: Eine höhere Laufleistung mindert den Wiederverkaufswert. Diese Lücke muss aufgefüllt werden.
Bruttolistenpreis
Der vom Hersteller veranschlagte Preis, der inklusive Mehrwertsteuer ohne Abzug verhandelter Rabatte für das Auto veranschlagt wird. Er ist außerdem Grundlage für die Besteuerung von Firmenwagen nach der 1 %-Regelung. Unabhängig vom Bruttolistenpreis werden Leasingangebote durch Hausbanken der Hersteller bzw. durch den Händler aufgestellt